Technický průkaz

ABE/EG oder ECE

Allgemeines zur Zulassung von Fahrzeugen

Zur Verwendung jeden Fahrzeugs brauchen Sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis (weiter nur ABE) im Sinne des § 19 Straßenverkehrszulasungsordnung (weiter nur StVZO). Der Ein- oder Abbau von Tuningteilen kann zur Ungültigkeit der ABE des Fahrzeuges führen. Grundsätzlich hat der Ein- oder Anbau dann Auswirkungen auf die Zulassung, wenn eine Gefahr für andere Verkehrteilnehmer durch den Ein- oder Anbau verursacht werden kann, zum Beispiel bei der Änderung der Bereifung oder des Fahrgestells, wenn das Abgas- und Geräuschverhalten sind verändert wie beispielweise bei der Erhöhung der Motorleistung oder dem Einbau einer Auspuffanlage. Wann und ob die durch das Tuning vorgenommenen Veränderungen eine Änderungsabnahme bei dem TÜV notwendig machen, stellen Sie in den Prüfzeugnissen, welche den Tuningteilen angefügt werden, fest. TÜV für Alufengen enthält die Informationen, an welche Fahrzeugen kann man die Aluräder benutzen, bzw. mit welchen möglichen Bearbeitungen.

Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge (ABE/EG- oder ECE-Genehmigung)

Die ABE für den Geltungsbereich der StVZO in Deutschland sowie die parallele EG- oder ECE-Genehmigung für den europäischen Raum besagt, dass das Tuningteil nach dem Ein- oder Abbau grundsätzlich nicht dem TÜV angeführt werden muss. Eine Einbauabnahme oder Eintragung in die Papiere ist prinzipiell nicht notwendig. Vielmehr reicht das Mitsichführen der Prüfzeugnisse für das Tuningteil. Lediglich in Einzelfällen kann es notwendig sein, die Änderungen am Fahrzeug nach dem Ein- oder abbau bei der Zulassungstelle eintragen zu lassen. Dies ergibt sich dann aus den dem Produkt beiliegenden Prüfzeugnissen.

E-Prüfzeichen/E-geprüft

Das E-Prüfzeichen für den europäischen Raum besagt, dass das Tuningteil nach dem Ein- oder Anbau grundsätzlich nicht dem TÜV vorgeführt werden muss. Eine Einbauabnahme oder Eintragung in die Papiere ist grundsätzlich nicht notwendig. Vielmehr genügt das Prüfzeichen, welches immer auf dem Produkt angebracht ist.

TÜV-Teilegutachten (§19 StVZO)

Gutachten, die bestätigen, dass das Tuningteil den allgemeinen Sicherheitsanforderungen in Bezug auf konkrete Fahrzeug entspricht. Lediglich der korrekte Ein- oder Anbau ist vor dem TÜV überprüfen zu lassen, um die Anbaubescheinigung zu erhalten. Dort finden sich Hinweise, od Sie zusätzlich die Änderungen bei der Zulassungsstelle eintragen oder nur die Anbaubescheinigung mit sich führen müssen.